Notruf : 112
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Maßnahmen bei Personenbränden

Es gibt verschiedene Verfahren die geeignet sind, brennende Personen zu löschen. Hauptkriterium sollte immer deren schnelle Verfügbarkeit sein; ein spezielles Löschgerät oder -mittel ist nicht notwendig.

Von oberster Priorität ist das Bemühen um eine möglichst kurze Einwirkzeit des Feuers auf die Körperoberfläche. An der Tatsache, dass Verbrennungsschäden bereits nach kürzester Zeit eintreten, wird deutlich, wie wichtig es ist, dass der Ersthelfer schnell und entschlossen aktiv wird.

Bei allen Methoden darf der Eigenschutz nie vergessen werden! Er steht immer an erster Stelle jedes Hilfeversuchs

Folgende vier Möglichkeiten sind für die Personenbrandbekämpfung geeignet:

  • Wasser

Wasser als klassisches Mittel der Brandbekämpfung ist auch bei der Personenbrandbekämpfung das erste Mittel der Wahl. Dabei ist wichtig, dass auch Wasser ohne Trinkqualität problemlos geeignet ist. Eventuelle Verunreinigungen können später von der Haut entfernt werden und sind deshalb zu vernachlässigen.

Neben der Löschwirkung führt Wasser auch zu einer Kühlung der betroffenen Körperregionen und lindert somit auftretende Schmerzen. Der Wärmeentzug birgt jedoch im Folgenden die Gefahr einer Unterkühlung. Dies ist vor allem bei großflächigen Verbrennungen und intensiver Kühlung eine Gefahr. Der Einsatz von Wasser zur Kühlung darf daher nur wenige Minuten andauern; es ist auf den anschließenden Wärmeerhalt zu achten.

  • Decken, Jacken oder vergleichbar dichtes Gewebe

Dichte Gewebe können ebenfalls sehr gut kleinere Brände, beispielsweise auf den Armen oder Beinen, löschen. Ehemals genormte Löschdecken (wie beispielsweise nach der zurückgezogenen DIN 14155), wie sie zum Beispiel in Großküchen teilweise noch vorhanden sind, sind dazu nicht zwingend notwendig. Der brennende Hautbereich wird mit dem Gewebe abgedeckt und glatt gestrichen (auf diesem Weg werden Luftpolster entfernt). Nicht klopfen!

Vorsicht: Das Gewebe (auch der Kleidung) kann während des Ablöschens heiß geworden und mit der Körperoberfläche verklebt sein.

  • Feuerlöscher

Auch Feuerlöscher – im Idealfall Wasserlöscher – sind ein gutes Mittel um Personenbrände zu löschen. Ihr Einsatz sollte in sehr kurzen Löschstößen vom Kopf an abwärts erfolgen. Löschversuche sollten nur so lang wie unbedingt nötig vorgenommen werden. Der Einsatz von Feuerlöschern im Gesicht ist auf das absolute Minimum zu begrenzen! Bei CO2-Löschern ist an die Erfrierungsgefahr des Gewebes zu denken. Außerdem dürfen sie in geschlossenen Räumen nur unter größter Vorsicht verwendet werden (CO2 ist ein Atemgift!).

Beim Einsatz von Löschpulver besteht die Gefahr, dass dieses inhaliert wird und so Lungenschäden hervorruft.

  • Wälzen von Personen auf dem Boden

Der gleiche Effekt wie beim Löschen mit Gewebe kann auch durch das Wälzen der Betroffenen auf dem Boden erzielt werden (Ersticken des Feuers). Zu beachten ist, dass eine brennende Person sich häufig nicht anfassen lässt und (irrational) versucht, vor dem Feuer zu „fliehen“. Deshalb ist es unter Umständen erforderlich, die Person gezielt zum Stürzen zu bringen. Bei der Abwägung der Folgen des Sturzes gegenüber den Verbrennungsfolgen dürfte das Sturzrisiko als das Geringere anzunehmen sein.

Kurzübersicht: Handlungsempfehlung Personenbrände

Am allerwichtigsten ist die sofortige Brandbekämpfung der brennenden Person unter Beachtung des Eigenschutzes

  • Es ist immer mit irrationalen Handlungen (Flucht) des Verletzten zu rechnen.
  • Brennende Personen können durch verschiedene Verfahren gelöscht werden. Möglich sind Wasser, Feuerlöscher, dichte Gewebe oder das Wälzen auf dem Boden.
  • Sofort nach dem Ablöschen sind bei Bedarf Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Wiederbelebung) durchzuführen.
  • Es ist an die unverzügliche Anforderung des Rettungsdienstes (Notarztindikation!) zu denken.
  • Betroffene Körperstellen kurzzeitig mit Wasser kühlen. Um der Gefahr einer Unterkühlung vorzubeugen, darf dies jedoch nur wenige Minuten dauern.

Diese Fachempfehlung wurde unter fachlicher Leitung von Bundesfeuerwehrarzt Prof. Dr. Peter Sefrin durch Dr. Jörg Schmidt und Dr. Martin zur Nieden erstellt. Einbezogen wurden der Fachbereich Gesundheitswesen und Rettungsdienst sowie der Gemeinsame Ausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung von DFV und vfdb.

 


Kontakt: Rudolf Römer / Telefon (030) 28 88 48 8-00 / E-Mail info(at)dfv.org

Diese und weitere Fachempfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes finden

Sie kostenlos zum Download unter www.feuerwehrverband.de/fachthemen.

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